§ 1Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Holzhandel der Arseal Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt).
- Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
- Ergänzend gelten die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
- Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für künftige Verträge, ohne dass im Einzelfall erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2Vertragspartner
- Vertragspartner des Kunden ist die Arseal Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 57, 95615 Marktredwitz („wir“, „uns“, „Verkäufer“).
- Wird ein Vertrag unmittelbar mit unserem Sägewerk geschlossen, gelten hierfür dessen eigene Geschäftsbedingungen.
§ 3Angebot und Vertragsschluss
- Darstellungen auf unserer Website, in Datenblättern und Preislisten sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Bestellung des Kunden in Textform (z. B. E-Mail) ist ein verbindliches Angebot.
- Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Für Inhalt und Umfang der Lieferung, insbesondere Holzart, Sortierung, Abmessungen, Menge, Preis und Liefertermin, ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ob der Preis frei Haus oder ab Werk gilt, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
- Rechnungen sind innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist zu zahlen. Ist keine Frist vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Skonto, Ratenzahlung oder sonstige Abzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
- Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.
§ 5Lieferung, Abladung und Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt per LKW an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift oder durch Abholung, je nach Vereinbarung in der Auftragsbestätigung.
- Bei Lieferung frei Haus erfolgt die Anlieferung bis zur Abladestelle an einer mit Sattelzügen befahrbaren Straße. Das Abladen ist Sache des Kunden; er stellt geeignetes Personal und Gerät (z. B. Stapler) bereit.
- Wartezeiten des Fahrzeugs von mehr als 2 Stunden, die der Kunde zu vertreten hat, sowie Mehrkosten durch falsche Lieferangaben oder eine nicht befahrbare Abladestelle trägt der Kunde.
- Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Bei Schnittholz sind handelsübliche Mengenabweichungen von bis zu ± 5 % zulässig; abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
- Die Gefahr geht bei Lieferung frei Haus mit Bereitstellung der Ware an der Abladestelle, bei Abholung mit Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten auf den Kunden über. Selbstabholer sind für die Ladungssicherung verantwortlich.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Bei höherer Gewalt und unvorhersehbaren Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben – etwa Betriebsstörungen, Rundholzmangel, Witterung, Streik, Störungen der Verkehrswege oder Lieferausfälle unserer Vorlieferanten –, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dauert das Hindernis länger als zwei Monate, können beide Seiten vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 6Holz als Naturprodukt; Sortierung und Abmessungen
- Holz ist ein Naturprodukt. Natürliche Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Ästen und Markstrahlen innerhalb einer Holzart und Sortierung sind Eigenschaften des Holzes und kein Mangel.
- Sortierung und Qualität richten sich nach der Auftragsbestätigung. Bei Schnittholz ohne gesonderte Vereinbarung gilt „unsortiert A/B/C gemischt“; bei Massivholzplatten gelten die Qualitätsbeschreibungen A/B und Markant aus unserer Produktbeschreibung.
- Sägefrisches Schnittholz wird ungetrocknet geliefert. Ein bestimmter Feuchtegehalt ist nicht geschuldet. Schwund, Formänderungen, Rissbildung und Verfärbungen, die bei Trocknung, Lagerung oder Verarbeitung entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Sägefrische Ware ist unverzüglich fachgerecht zu stapeln und zu lagern.
- Maße und Mengen werden nach den Tegernseer Gebräuchen ermittelt. Handelsübliche Maßtoleranzen sind zulässig.
- Massivholzplatten werden mit Verleimung der Beanspruchungsgruppe D3 oder D4 nach DIN EN 204 und mit geschliffener Oberfläche (Körnung 80–100) geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde hat die Ware bis zur Verarbeitung trocken und vor Witterung geschützt zu lagern.
- Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Im Zweifel hat der Kunde fachkundigen Rat einzuholen.
§ 7Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Kunde hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich zu untersuchen (§ 377 HGB).
- Offensichtliche Mängel, Mengen-, Maß- und Sortierungsabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Anlieferung, in jedem Fall aber vor Be- oder Verarbeitung, in Textform unter Beifügung von Fotos zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
- Mit Beginn der Be- oder Verarbeitung gilt die Ware hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt.
- Transportschäden sind auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief zu vermerken und vom Fahrer gegenzeichnen zu lassen. Beanstandete Ware ist bis zur Klärung getrennt und unverändert zu lagern.
§ 8Mängelansprüche
- Bei rechtzeitig gerügten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlichen Holzmerkmalen nach § 6 sowie bei Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Trocknung, Behandlung oder Verarbeitung nach Gefahrübergang.
- Aufwendungen der Nacherfüllung, die sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach Lieferung an einen anderen Ort als die Lieferanschrift verbracht wurde, trägt der Kunde.
- Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 9 Abs. 4 sowie bei Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
§ 9Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Unentgeltliche technische Auskünfte und Beratung, die nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehören, erfolgen unter Ausschluss der Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10Garantie und Beschaffungsrisiko
- Die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos muss ausdrücklich in Textform erfolgen und als solche bezeichnet sein.
- Angaben auf unserer Website, in Datenblättern und sonstigen allgemeinen Informationen stellen keine Garantie und keine Übernahme eines Beschaffungsrisikos dar.
§ 11Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
- Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, unabhängig davon, ob die Ware vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt und kein Insolvenzantrag gestellt ist.
- Wir geben Sicherheiten auf Verlangen des Kunden frei, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 12Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Marktredwitz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
ARSEAL VERWALTUNGS UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) · AG HOF HRB 5929 · STAND 10/2026
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